Behandlungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Naturheilpraxis Heike Elchlep, Heilpraktikerin, Landstraße 20, 01917 Kamenz OT Schwosdorf. Stand: 13. September 2026.

1. Behandlungsvertrag

Zwischen mir und Ihnen kommt ein Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB zustande, sobald Sie mich um Beratung, Untersuchung oder Behandlung bitten und ich dies annehme. Ich darf einen Behandlungsvertrag ablehnen oder beenden, wenn das nötige Vertrauensverhältnis fehlt, wenn ich Beschwerden aus fachlichen oder gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder wenn ich in einen Gewissenskonflikt geriete; bereits erbrachte Leistungen bleiben honorarpflichtig.

2. Inhalt der Behandlung

Ich berate, untersuche und behandle Sie nach den Verfahren der Naturheilkunde und der Erfahrungsmedizin. Diese Verfahren sind schulmedizinisch nicht durchgehend anerkannt; ein bestimmter Erfolg kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Über die in Frage kommenden Verfahren, ihre Vor- und Nachteile und die voraussichtlichen Kosten kläre ich Sie vor der Behandlung auf (§ 630c, § 630e BGB); Sie entscheiden, was angewendet wird. Ich stelle keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus und verordne keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel.

3. Ihre Mitwirkung

Für eine sinnvolle Behandlung brauche ich vollständige und zutreffende Angaben zu Ihrer Gesundheit, Ihren Vorerkrankungen und Ihren Medikamenten. Ich kann die Behandlung beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

4. Honorar

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Auslagen (etwa Akupunkturnadeln, Blutegel, Verbandmaterial) weise ich getrennt aus. Das Honorar ist nach jedem Behandlungstermin fällig – bar, per Überweisung oder mit dem QR-Code auf der Rechnung. Sie erhalten eine Rechnung mit allen Angaben nach § 14 UStG; Leistungen der Heilkunde sind nach § 4 Nr. 14 a UStG umsatzsteuerfrei.

5. Erstattung durch Dritte

Ob eine private Krankenversicherung, die Beihilfe oder eine Zusatzversicherung mein Honorar erstattet, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Ich rechne nicht direkt mit Kostenträgern ab und kann das Honorar im Hinblick auf eine Erstattung nicht stunden. Auskünfte zur Erstattungspraxis sind unverbindlich.

6. Termine

Vereinbarte Termine sind für Sie reserviert. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte bis spätestens 24 Stunden vorher ab – telefonisch oder über den Link in Ihrer Terminbestätigung. Bei nicht abgesagten Terminen behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe des Honorars für die vorgesehene Beratungszeit zu berechnen, sofern ich die Zeit nicht anderweitig nutzen konnte.

7. Vertraulichkeit und Dokumentation

Ich unterliege der Schweigepflicht. Auskünfte an Dritte gebe ich nur mit Ihrer Einwilligung oder wenn das Gesetz es verlangt (etwa Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz). Ich führe eine Patientenakte (§ 630f BGB), in die Sie Einsicht nehmen können (§ 630g BGB); die Akte bewahre ich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung auf.

8. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag sollten wir zuerst im Gespräch klären. Für Beschwerden und Fragen zur Berufsausübung ist das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen zuständig.

9. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Behandlungsvertrag im Übrigen wirksam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.